15. Direktive
Sternenflottendirektive
Nr: | 15 |
Thema: | Schutz der Führungsoffiziere |
Inhalt: | Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Eskorte in eine Gefahrenzone beamen oder in ein Gebiet, dass nicht mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich betrachten werden kann. |