4. Direktive
Sternenflottendirektive
| Nr: | 4 |
| Thema: | Befolgung der Befehle Vorgesetzter |
| Inhalt: | Ein Offizier soll die ihm gesetzlich gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften befolgen und ausführen, außer wenn diese gegen die Direktiven 1, 2 oder 3 verstoßen. |
