15. Direktive
Sternenflottendirektive
| Nr: | 15 |
| Thema: | Schutz der Führungsoffiziere |
| Inhalt: | Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Eskorte in eine Gefahrenzone beamen oder in ein Gebiet, dass nicht mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich betrachten werden kann. |
